Steirer INK
Die bunte Tattoo Fachmesse
Servus liebe Unternehmerinnen/Unternehmer und Kunsthandwerker,
am 14.&15.September 2019 findet die „Steirer INK“ – die bunte Tattoo Fachmesse mit freundlicher Unterstützung der Marktgemeinde Lannach findet in der Steinhalle Lannach statt.
Wir veranstalten seit über 11 Jahren erfolgreich Tattoo Conventions in Europa und möchten hier das ganze zu einer steirischen Tattoo Fachmesse ausbauen, wo natürlich jeder auf seine Kosten kommen sollte und vieles geboten wird.
Wir zeigen an diesen beiden Tagen internationale Spitzen-Tattoo-Artisten aus der ganzen Welt, die ihr Können unter Beweis stellen und einen Einblick in die bunte Hautkunst bieten werden. Das Ganze wird jeden Tag mit einem Tattoo- Contest auf der Bühne prämiert. Weitere informative Vorträge zu diesem Thema sind genauso für Schulen, Eltern und jeden, der sich dafür interessiert, geplant.
Ein eigenes „Steirer INK“ Bier wird für diese 2-tägige Tattoo Fachmesse ebenfalls einmalig gebraut.
Wie immer ist unser Event für die ganze Familie geeignet, so ist auch für die Unterhaltung der Kleinsten gesorgt. Es werden einige Attraktionen, außer der üblichen Hüpfburg, zu Verfügung stehen. Um natürlich auch hier bunt zu bleiben, ist abgesehen vom Kinderschminken, die Teilnahme der Kinder an den Malwettbewerb sehr zu empfehlen.
Denn auch dafür wird es einen Nachwuchs-Contest mit vielen tollen Preisen geben.
Die "STEIRER INK" findet am Samstag von 12.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt. Am Sonntag beginnt die Veranstaltung um 12:00 Uhr und dauert bis 19.00 Uhr.
Für Aussteller und VIP Gäste wird die Veranstaltung am Samstag mit einer bunten steirischen Aftershow-Party abgerundet.
Wie man erkennen kann, sind die Vorbereitungen für die Veranstaltung bereits weit fortgeschritten und die ersten Werbeaktionen in vollem Gange.
Auf der Webseite www.steirerink.at findet man neben dem Programm (wird natürlich ständig aktualisiert), auch Möglichkeit sich anzumelden und seinen Stand zu buchen.
Jeder Aussteller wird ausführlich von uns auf der Webseite sowie in Social Media-Kanälen wie Facebook und Instagram vorgestellt. Weiters ist eine günstige Werbung auf der Webseite, Flyern, Plakaten sowie sämtlichen Merchandising-Artikeln gerne möglich.
Eine Auflage an ca. 5.000 Plakaten von A0-A3 sowie eine Flyer-Auflage von ca. 50.000 Stück sind geplant.
Wir freuen uns auf viele interessierte TeilnehmerInnen und auf Ihre zeitnahe Anmeldung bzw. Rückmeldung (per Email an office@steirerink.at um auch Sie so früh wie möglich mit unseren Werbemaßnahmen vorstellen zu dürfen.
Vielen Dank und bunte Grüße
„Wir wünschen uns mit euch ein Feuerwerk an bunter Unterhaltung“
Facebook: https://www.facebook.com/SteirerINK/
Instagram: https://www.instagram.com/steirerink/
Twitter: https://twitter.com/TattooEventbook
Website: www.steirerink.at
email. office@steirerink.at
Fahrzeug bzw. Gastrostand & Standbreite bzw. tiefe ist mit max. 300 cm im Preis inbegriffen,Angeboten und Verkauft darf nur im Frontbereich/Länge.
*Bilder sind Beispieldarstellungen
300,00 €
exkl. MwSt.
Versandkostenfrei in folgende Länder: Afghanistan, Albanien, Andorra, Angola, Anguilla, Antarktis, Antigua und Barbuda, Armenien, Niederländische Antillen, Vereinigte Arabische Emirate , Ägypten, Algerien, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Ozeanien, Amerikanisch-Samoa, Äquatorialguinea, Argentinien, Aruba, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bermuda, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Bouvetinsel, Brasilien, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Estland, Falklandinseln, Färöer, Fidschi, Finnland, Frankreich, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guam, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Heard- und McDonald-Inseln, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kokosinseln, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Marshallinseln, Martinique, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mazedonien, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nigeria, Niue, Nördliche Marianen, Norfolkinsel, Norwegen, Oman, Österreich, Osttimor, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Pitcairn, Polen, Portugal, Puerto Rico, Republik Korea, Republik Moldau, Réunion, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Somalia, Sonderverwaltungszone Hongkong, Sonderverwaltungszone Macao, Spanien, Sri Lanka, St. Barthélemy, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Suriname, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Turks- und Caicosinseln, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Vietnam, Wallis und Futuna, Weihnachtsinsel, Westsahara, Zentralafrikanische Republik, Zypern Mehr anzeigen Weniger anzeigen
STEIRER INK
Veranstalter (VA) Steirer INK
Anmeldung
Die Anmeldung für die Teilnahme kann nur durch Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars an den VA erfolgen. Aus der Anmeldung ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.
Zulassung und Annahme des Vertrages
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung und Übersendung der Rechnung an den Teilnehmer (TN) zustande. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Der VA behält sich die Auswahl der Teilnehmer vor. Ein Konkurrenzausschluss kann weder verlangt noch darf er zugesagt werden.
Höhere Gewalt und Änderung
Bei Abbruch durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen liegt es im Ermessen der VA, ob und in welcher Höhe eine Teilrückerstattung der Standmiete erfolgen kann.
Absage, Verlegung und Veränderung der Dauer der Veranstaltung
Der VA ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen bzw. diese örtlich oder zeitlich zu verlegen oder deren Dauer zu verändern. Veränderung der Raumverhältnisse und/oder polizeilich oder Ordnungsamtliche Auflagen berechtigen den VA die Standfläche zu verlegen oder zu verändern. Diese Veränderung wird dann Bestandteil des Vertrages. Eine Absage wegen nicht Erreichung der Mindestteilnehmerzahl behält sich der VA vor. Schadenersatzansprüche bleiben für beide Teile ausgeschlossen. Hat der VA den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, so schuldet der TN die Standgebühr nicht.
Zahlungsbedingungen
Mit Zusendung der Bestätigung und des Vertrages wird die Standmiete in Rechnung gestellt. Der Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgemäßen Eingang der Standmiete kann der VA den Vertrag fristlos kündigen. Der VA ist dann von seiner Veranstalter pflicht zur Leistung befreit. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses gilt auch für Teilnehmer aus der europäischen Union und dem Ausland. Die Standgebühr ist vom TN auch dann zu entrichten, wenn er an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
Unteraussteller, Mitaussteller, Überlassung des Standes an Dritte
Der TN ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung des VA, den ihm zugewiesenen Standplatz ganz oder teilweise unter zu vermieten oder Dritten zu überlassen.
Kündigung
Der VA ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der TN falsche Angaben gemacht hat, oder nicht gemeldete oder nicht zugelassene Waren ausgestellt werden sollten, der TN den Standaufbau nicht pünktlich zum Beginn abgeschlossen hat, die Standmiete nicht fristgemäß vollständig eingegangen ist, der TN seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abgetreten hat. Der VA ist dann von seiner Veranstalter Pflicht zur Leistung befreit. Der TN schuldet die gesamte Standmiete.
GEMA
Dem TN ist es untersagt, gebührenpflichtige Unterhaltung insbesondere Musikwiedergabe an den Ständen anzubieten.
Standaufbau und Standabbau
Der TN ist verpflichtet den Standaufbau und Standabbau in den angegebenen Zeiten abzuschließen. Der Abbau muss spätestens um 19:30 Uhr am letzten Veranstaltungstag vollständig abgeschlossen sein. Ist diesem nicht so, kann der VA den Vertrag kündigen bzw. Schadenersatz verlangen.
Betrieb des Standes
Der TN ist verpflichtet, den Stand während der angegebenen Öffnungszeiten zu besetzen und zu bewirtschaften. Der Stand muss pünktlich um 23:00 Verlassen sein, bei Nichteinhaltung werden €500.- für jede angefangene 15 Minuten fällig! Die Reinigung des Standes auf der gesamten Länge des Standes obliegt dem TN. Der TN entsorgt seinen Müll und trennt diesen auch. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet. Da wir ohne Messestand arbeiten, bitte darauf achten, dass Fotos, Banner etc. nicht an die Wand genagelt oder geklemmt werden können. Leicht ablösbares Malerband (Papierklebeband) etc. verwenden. Danke.
Mitzubringen sind:
Desinfektionsmittel, Mehrfachstecker, Arbeitsmaterial, Tischbeleuchtung und Metallmülleimer mit Fußbedienung und einen stichfesten Nadelbehälter (Hartplastik)
Standnutzung
Der VA ist berechtigt zu überprüfen, ob der Aussteller den bereitgestellten Stand hinsichtlich der Standgröße und der angegebenen Waren bzw. Dienstleistungen zweckmäßig nutzt. Werden nicht angegebene Waren oder Dienstleistungen, insbesondere das Piercen und das Anbringen von Piercings, angeboten oder durchgeführt, so ist der VA berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des TN räumen zu lassen. Der TN hat für die Einhaltung aller für sein Waren- bzw. Dienstleistungsangebot geltenden Richtlinien und Gesetze zu sorgen. Wird dem VA ein Verstoß bekannt, kann der VA den Platz auf Kosten des TN räumen lassen. Jeder Aussteller ist für die Sauberkeit seines Standplatzes verantwortlich. Der Standplatz ist sauber zu verlassen.
Behörden, Ämter
Es wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die Hygienevorschriften und der steuerlichen und gewerberechtlichen Vorschriften hingewiesen. Dem TN ist bekannt, dass verschiedene Behörden, wie das Jugendamt, Finanzamt, Polizei und Gesundheitsamt, angemeldete und unangemeldete, sowie erkennbare und verdeckte Kontrollen machen können und werden.
Ausstellerausweise
Jeder Stand bekommt eine festgelegte Anzahl von Ausstellerausweisen, den der Teilnehmer während des Verlaufes der Veranstaltung mit sich zu führen hat. Diese sind nicht übertragbar und veräußerbar. Eine Zuwiderhandlung hat den sofortigen Ausschluss des TN von dem weiteren Verlauf der Veranstaltung zur Folge. Der Stand wird auf Kosten des TN geräumt. Weitere benötigte Ausweise müssen beim VA beantragt werden.
Bewachung
Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der VA ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Diese gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, außerhalb der Öffnungszeiten.
Versicherung
Der TN ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Foto, Film, Ton
Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen ist auf dem Veranstaltungsgelände nur den vom VA zugelassenen Personen gestattet. Der VA hat das Recht zu Fotografieren und zu Filmen. Der TN tritt alle Rechte an den VA, die sich aus dem Fotografieren und Filmen seines Standes, seiner Person, seiner Mitarbeiter, Kunden, Waren und Dienstleistungen ergeben, ab. Es bedarf keiner weiteren Zustimmung zur Verwendung von Bildern, Ton und Filmen, die im Rahmen der Veranstaltung von befugten Personen erstellt wurden.
Haftung
Der VA übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden an den Ausstellungsgegenständen und an der Standausrüstung. Der VA übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg, sowie die Gewinn- und Umsatzerwartung des TN aus der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgeführten Tätowierungen und Piercings. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Waren !!!
Sonstiges
Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen und von dem Veranstalter bestätigt worden sind.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Steirer INK & T.E.B.
www.steirerink.at