Wir als Veranstalter wollen Journalisten den Zugang zu Informationen über die Tattoo-Convention mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern und freuen uns über Ihre Berichterstattung.
Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.
Leider können wir nicht mehr unbegrenzt Pressezugänge erteilen - Akkreditierungen wird daher nur noch in folgenden Fällen zugestimmt:
1. Sie benötigen einen gültigen Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes OHNE Branchenbezug bzw. MIT thematischem Bezug zur Tattooconvention
2. Sie können Ihre journalistische (und/oder fotografische) Tätigkeit mit einem Namensartikel nachweisen
3. Sie können einen schriftlichen Auftrag (im Original; keine Kopien!) Ihrer Redaktion/Ihres Senders vorlegen
4. Sie können ein Impressum vorlegen, in dem Sie als Redakteur, ständiger Mitarbeiter oder Autor genannt sind
5. Sie können einen höchstens 6 Monate alten Nachweis im Original vorlegen, das Sie für eine Schülerzeitung arbeiten
Im übrigen behalten wir uns vor, Ihre Nachweise zu überprüfen und Ihre Personalausweise zu kopieren. Wir behalten uns ebenfalls vor, im negativen Überprüfungsfall -auch nachträglich- Eintritt zu verlangen.
Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. "Tattooeventbooking" macht gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Bei Printmedien senden Sie uns bitte ein Belegexemplar an:
Tattooeventbooking
Overbergstrasse 2
48145 Münster
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